Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO betrifft personenbezogene Workspace-Inhalte, die der Betreiber außerhalb ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet.
Verantwortlicher ist der beim Abschluss angegebene Workspace-Betreiber; Auftragsverarbeiter ist Robert Paul Kothe Video & Foto, Inhaber Robert Paul Kothe, Proskauer Straße 25, 10247 Berlin, Deutschland, hello@kitwerk.app. Die zustimmende Person erklärt, den Betreiber vertreten zu dürfen. Die konkret angezeigte deutsche oder englische Fassung wird vor Beginn dieser Verarbeitung ausdrücklich angenommen. Vertragssprache ist die dabei gewählte Sprache. Der Vertrag gilt während der Bereitstellung und bis zur vereinbarten Rückgabe oder Löschung.
Für Kitwerks eigene Kontoführung, Verträge, Abrechnung, Sicherheit und eigene öffentliche Funktionen gelten die Verantwortlichkeiten der Datenschutzerklärung. Die Haushaltsausnahme für einen Nutzer befreit Kitwerk nicht von eigenen Datenschutzpflichten.
Gegenstand ist die Bereitstellung der Ausrüstungs- und Produktionsverwaltung einschließlich Bestand, Leihen, Anfragen, Packlisten, Dokumenten, Setwerk und Scriptwerk. Art und Zweck der Verarbeitung sind Erhebung, Speicherung, Ordnung, Abruf, Synchronisation, technische Anpassung, Übermittlung an vom Betreiber bestimmte Empfänger, Export, Einschränkung und Löschung zur Erbringung dieser Funktionen.
Kitwerk verarbeitet ausschließlich auf dokumentierte Weisung, einschließlich zu Drittlandübermittlungen. Die Nutzung einer Funktion bildet insoweit die Weisung; weitere Weisungen sind in Textform an hello@kitwerk.app möglich. Gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitung bleibt zulässig; Kitwerk informiert vorher, soweit dies nicht gesetzlich untersagt ist. Bei rechtswidrigen Weisungen informiert Kitwerk unverzüglich und setzt deren Ausführung bis zur Klärung aus.
Erfasst werden können Namen, Kontaktdaten, Anschriften, Organisations- und Rollenangaben, Nachrichten, Leihzeiträume, Vertrags- und Rechnungsangaben, Notizen, Fotos, Referenzbilder, Board-Fotos und Produktionsdokumente. Betroffen sind insbesondere Leihnehmer, Interessenten, Kunden, Ansprechpartner und Mitarbeitende beziehungsweise Mitwirkende. Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand des Dienstes und dürfen nicht eingestellt werden.
Befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriffe werden auf erforderliche Aufgaben begrenzt. Kitwerk trifft angemessene Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere verschlüsselte Übertragung, Rollen- und Zugriffskontrollen, Datenbankregeln zur Mandantentrennung, geschützte private Medienzugriffe und Überwachung sicherheitsrelevanter Fehler. Privilegierte Betriebszugriffe bedürfen gesonderter Berechtigung; eine ausnahmslose technische Unmöglichkeit von Fehlzugriffen wird nicht behauptet.
Backups, Wiederherstellung und Providerzugriffe richten sich nach den eingesetzten Diensten und deren Konfiguration. Die aktuelle Maßnahmenbeschreibung und Nachweise können unter hello@kitwerk.app angefordert werden. Öffentlich freigegebene Inhalte und vom Betreiber gewählte Token-Freigaben sind von rein privaten Medienzugriffen zu unterscheiden. Sicherheitsmaßnahmen dürfen durch Änderungen nicht unangemessen abgeschwächt werden.
Allgemein genehmigt sind Supabase, Inc. (Datenbank und Anmeldung), Vercel, Inc. (Hosting), Cloudflare, Inc. (Medien und technische Schutzdienste), Resend, Inc. (dienstbezogene E-Mails) und OpenAI Ireland Limited (nur bei ausdrücklich angeforderten optionalen KI-Funktionen). Die Datenschutzinformation beschreibt Funktionen und Übermittlungen; eigenverantwortliche Vorgänge von Apple und Stripe/Link sind keine Auftragsverarbeitung aufgrund dieses Vertrags.
Kitwerk legt Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auf und bleibt für ihre Erfüllung nach Art. 28 Abs. 4 verantwortlich. Neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter werden mindestens vier Wochen vorher auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Der Betreiber kann aus nachvollziehbarem Datenschutzgrund widersprechen. Lässt sich keine angemessene Lösung finden, kann er die betroffene Leistung vor dem Wechsel beenden; ungenutzte vorausbezahlte Zeiten werden anteilig erstattet.
Übermittlungen außerhalb des EWR setzen die Voraussetzungen der Art. 44 ff. voraus, insbesondere einen einschlägigen Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln und erforderliche ergänzende Maßnahmen. Kopien oder Fundstellen der maßgeblichen Garantien sind unter hello@kitwerk.app erhältlich. Eine generelle EU-Beschränkung aller Anbieter wird nicht zugesagt.
Kitwerk unterstützt den Betreiber unter Berücksichtigung der Verarbeitung bei Betroffenenrechten und Pflichten aus Art. 32 bis 36, einschließlich Sicherheitsvorfällen, Folgenabschätzung und Konsultation. Direkt eingehende Anfragen zu Auftragsdaten werden unverzüglich weitergeleitet; Kitwerk beantwortet sie nicht eigenständig, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht. Datenschutzverletzungen werden nach Bekanntwerden unverzüglich gemeldet; verfügbare Einzelheiten und weitere Erkenntnisse folgen ohne unangemessene Verzögerung.
Kitwerk stellt erforderliche Nachweise bereit und ermöglicht angemessene Prüfungen einschließlich Inspektionen durch den Betreiber oder einen beauftragten Prüfer. Schutz vertraulicher Informationen anderer Kunden und organisatorische Abstimmung dürfen eine erforderliche Prüfung nicht ausschließen.
Nach Ende der Leistung werden personenbezogene Auftragsdaten nach Wahl des Betreibers zurückgegeben oder gelöscht, einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Export und Kontoverwaltung bleiben ohne Zustimmung zu neuen AGB erreichbar; weitergehende Datenkopien und Löschungen können über hello@kitwerk.app verlangt werden. Vorübergehende Backup-Restbestände werden bis zur Überschreibung gesperrt und bei Wiederherstellung erneut gelöscht. Eigenverantwortlich aufzubewahrende Vertragsnachweise behandelt Kitwerk nach der Datenschutzerklärung.
Dieser Vertrag geht den AGB für Auftragsverarbeitung vor. Zwingendes Datenschutzrecht bleibt unberührt. Die gewählte Fassung mit vollständiger Prüfsumme und Zustimmungszeitpunkt ist in der Kontoverwaltung abrufbar.